Freitag, 21. September 2007

Ob dies wohl Rechtens ist?

Ende Februar 2004 wurde mir durch ein Vorstandsmitglied empfohlen, mich krank schreiben zu lassen, was ich unter dem Druck der aktuellen Situation für 14 Tage tat.
Nicht schlecht erstaunt war ich, als drei Tage nach meiner Krankschreibung der Vorstand die Behörden und alle Mitarbeiter mit einem Brief bediente, welcher meine grossen Verdienste in unserer Institution lobte und mitteilte, dass ich schwer krank sei und dringendst Ruhe benötige. Ich würde arbeitsmässig für mindestens 4 – 5 Monate ausfallen.
Nebst den Einweisern und den Mitarbeiter wurde auch den Jugendlichen diese Unwahrheit aufgetischt. Alle wurden genötigt, vorerst keinen Kontakt zu mir zu pflegen, um mich zu schonen. Der Vorstand sei eng mit mir im Kontakt, was überhaupt nicht der Wahrheit entsprach.

Im Juli des gleichen Jahres (unmittelbar nach Ende der Krankschreibung) erfolgt die Kündigung per Ende Januar 2005. Der Vorstand wollte laut eigener Aussage mir einen sauberen Abgang ermöglichen. Die Lohnzahlungen würden bis Ende der Kündigungszeit ausgerichtet. Ende Juli 2007 erhielt anstelle einer Lohnabrechnung ein Verrechnungsschreiben vom Vorstand, welcher mir Vorwarf den Verein um Fr. 260`000.- über die Nichtschliessung von St. Bresson (siehe Blogeintrag vom Freitag, 14. September 2007) geschädigt zu haben.
In dieser überraschenden, misslichen Lage konnte ich mit vielen Gesprächen und Schreiben erreichen, dass die ALV schlussendlich Zahlungen leistete, da diejenige wusste dass ich Lohnklage eingereicht hatte.
Mit geschickter Taktik führte der Anwalt des Vorstands das Verfahren selbst. Die Gerichtstermine wurden mehrere Male verschoben und massivst in die Länge gezogen.
In dieser Zeit wurde ich durch den Vorstand genötigt, zusätzlich über Fr. 2000.—Telefon Rechnungen der Wohngruppen zu bezahlen (3 Monate nach meinem Austritt), da die Verträge
noch über meinen Namen liefen.
Erst vor dem Kantonsgericht bekam ich mein Recht. Die vollen Gehälter inkl. Verzugszinsen wurden mir zugesprochen, auch die ganzen Anwaltskosten. Der Anwalt der Gegenpartei erhob nun Einspruch beim Bundesgericht, welches kurzen Prozess machte und das Urteil des Kantonsgericht in allen Teilen bestätigte.
Interessanterweise erhielt ich schliesslich über den neuen Verein meine Lohnausstände inkl.
Zinsen und Tel. Rechnungen endlich ausbezahlt. Für die ca. Fr. 23`000.—Anwaltskosten dieser Verfahren erhielt ich nach meiner Betreibung einen Verlustschein, wegen Zahlungsunfähigkeit, des alten Vereins. Zur Zeit steht ein Einspruch gegen diesen Verlustschein zur Beantwortung offen. Ob der Anwalt der Beklagten Partei sein Honorar sich auszahlen liess, entgeht meiner Kenntnis.
Mein persönlicher Verlust liegt bis heute im Rahmen von Fr. 200`000.--.
Ich vermute auch, dass der Vereinsvorstand und die Fachstelle des Kantons zusätzlich meinen Namen schädigte, was mir erheblich Probleme beim Aufbau der neuen Institution bereitete.
Während 13 Jahren habe ich eine in der Heimlandschaft wertvolle Institution aufgebaut und geleitet. Auf unschöne und traurige Art wurde ich ohne Abschied nehmen zu können ausgebootet, mit dem Ziel mich zu vernichten. Warum?

Meine langjährige Aussage „Ehre stets Deinen Nächsten, nimm Denjenigen ernst, denn nur so wirst Du selber ernst genommen“,war bei diesem Vorstand wohl ein Schlag ins Wasser.

Ob wohl mit solch einer Grundhaltung aufbauende pädagogische Arbeit mit „schwierigen“
Klienten geleistet werden kann?

Gutgeplantes Mobbing

Im Februar 2004 wurde ich durch den Vorstand, aus der durch mich aufgebauten Institution Verein Wohngruppen Baselland in die Krankheit geschickt. Im Juli 2004 wurde mir gekündigt. Man warf mir vor, über die Nichtschliessung der Krisenstation St. Bresson einen Schaden von Fr. 260`000.- angerichtet zu haben. Ich konnte aufzeigen, dass einerseits der Vorstand über die langsame Schliessung der Aussenstation informiert war, sowie, dass ich über das Auslaufenlassen der Institution pädagogisch richtig handelte, und über das langsame Zurückfahren eine Verminderung des Gesamtdefizits um ca. Fr. 35`000.- erreicht und nicht Mehrkosten erarbeitet habe.
Nachdem ich 14 Tage krankgeschrieben wurde, informierte der Vorstand das gesamte Personal, sowie die einweisenden Behörden schriftlich darüber, dass ich schwer krank sei und mindestens bis im Sommer 2003 ausfallen werde. Mich forderte man auf, keinerlei Kontakt mehr zu meiner Institution zu halten.
Nun wurde durch den Vorstand und die Fachstelle des Aufsichtskantons schnell gearbeitet.
Den Mitarbeitern wurde nahegelegt, keinen Kontakt zu mir zu haben, ebenso wurde den Jugendlichen mitgeteilt, dass ich Ruhe brauche und sie den Kontakt zu mir meiden sollten.
Ein Lügenszenario wurde durchgezogen, in welchem die Mitarbeiter durch den Vorstand in einen massiven psychischen Stress hinein manövriert wurden.
Die grosse Verunsicherung bei Personal und Jugendlichen führte innert 5 Monaten zu über 18 Austritten der Letzteren. Ein Drittel dieser Jugendlichen ist heute noch in misslichen Umständen auf der „Gasse“.
Ein neues Finanzloch von gegen Fr. 500`000.—wegen Unterbelegung ergab sich.
Im Juni 2003 meldete der Vorstand in Absprache mit der Fachstelle des Kantons Zahlungsun-fähigkeit des Vereins Wohngruppen BL an.
Es wurde eine neuer Verein (Casaviva) gegründet. Der alte Verein Wohngruppen BL wurde nicht statutengerecht geschlossen. Der gleiche Vorstand übernahm den neuen Verein.
Vor der Anmeldung der Zahlungsunfähigkeit wies der Vorstand die Zahlstellen an , sämtliche, Bundes- und Kantonsgelder, welche noch offen Waren (ca. 300`000.--), an das Liegenschaftskonto von St. Bresson zu überweisen, so wurde dieses Geld nicht in der Konkursmasse berücksichtigt. Dies geschah, obwohl Tage vorher der Vorstand schriftlich der Migrosbank gegenüber sämtliche Einnahmen abtrat.
Ein Teil der Versorgerbeiträge, welche den alten Verein betrafen (ca. Fr. 150`000.--) wurden
der Buchhaltung des neuen Vereins gutgeschrieben.
Ueber das Schwarzkonti wurden nach Anmeldung der Zahlungsunfähigkeit Löhne, Kautionen für Telefon – Anschlüsse und aufsässige Gläubiger befriedigt.
Kurzarbeit wurde beantragt und bewilligt.
Sämtliche Klagen der Migrosbank, sowie von mir, wurden eingestellt, mangels unrichtigem Eintrag des alten Vereins im Handelsregister, was einen Konkurs verunmöglichte.
Beim Entscheid der Schliessung des alten Vereins wurden alle Mitarbeiterverträge fristlos aufgelöst. Neue Verträge (zu teilweise schlechteren Bedingungen) mussten unterschrieben werden. Die Mitarbeiter durften Ihre Verträge nicht nach Hause mitnehmen und hatten drei
Tage Zeit die Neuanstellung zu akzeptieren, oder ihre Stelle zu verlieren.
Die Gegenwehr der GL führte dazu, dass diejenigen 100 % Verträge, bei einem Arbeitspensum von 80 % erhielten. Weitere sich wehrende Mitarbeiter erhielten Erleichterungen. Eine massive Lohnungleichheit entstand.
Verschiedenste Mitarbeiter verliessen unter schwierigsten psychischen Stressituationen und langer Krankheit der Verein.
Die Finanzverwaltung der Konten der Jugendlichen wurde über Monate unsauber geführt und einige Klienten haben bis heute noch keine Abrechnung erhalten, oder haben Verluste erlitten.
Der zuständige Regierungsrat wurde ausführlich von einer ehemaligen Mitarbeiterin über die Situation des Vereins informiert. Da derjenige aber bereits Fr. 260`000.—Kredit an den Verein, ohne rechtliche Grundlage gesprochen hatte, und ein Zusatzkredit für den Aufbau der neuen Institution von Fr. 350`000.—auch nicht offen gelegt wurde, nahm meiner Meinung nach, der zuständige Regierungsrat seine Aufgabe nicht wahr, diese Angelegenheit mit einer PUK zu untersuchen.
Im September 2003 wurde mit dem neuen Verein Casaviva ein neuer Leistungsvertrag ausgehandelt.
Die Internatspauschale wurde von Fr. 10`980.—auf ca. Fr. 14`500.—erhöht. Ich meinerseits beantragte im 2002 eine Pauschale inkl. Krisenstation von ca. Fr. 12`000.--, um kostendeckend zu arbeiten, welche abgelehnt wurde.
Die erhöhte Pauschale bei Einsparungen von Fr. 360`000.—(Schliessung Krisenstation)
dem Wegfall von Nachhilfe und Familientherapie kostete den Streuerzahler bis Ende 2006
ca. Fr. 2 Mio mehr.
Es sei noch bemerkt , dass der Vorstand sich für seine Bemühungen entschädigt. So führt z.B. neu ein Mitglied die Buchhaltung, sämtliche Gerichtsverfahren mit der Migrosbank und gegen mich wurden vergütet. Die Vorstandsmitglieder entschädigen sich zusätzlich. Interessant wäre festzustellen, wo diese Kosten abgebucht wurden.

Abschliessend nochmals eine Liste der meiner Meinung nach untragbaren Handlungen
Des Vorstands und der Fachkommission des Aufsichtskantons.


Die Konten der Jugendlichen wurden nicht korrekt abgerechnet (Kindsvermögen)

Der Verein Wohngruppen BL wurde nicht statutengerecht aufgelöst.

Ca. Fr. 300`000.—Gelder des alten Vereins wurden einem Schwarzkonto zugeführt

Ca. Fr. 150`000.—Gelder des alten Vereins wurden dem neuen Verein gutgeschrieben

Dem gesamten Personal wurde in vertragswidriger Weise gekündigt und neue Verträge
Vorgelegt. Sie wurden genötigt diese Verträge zu unterschreiben.

Beim Anmelden der Zahlungsunfähigkeit wurden falsche Tatsachen vorgespiegelt

Entlassung von über 18 Jugendlichen in teilweise ungünstigsten Lebensituationen

Betrügerische Führung der Buchhaltung zu eigenen Nutzen.


Dass das oben beschriebene Verhalten möglich ist, und einfach unter den Tisch gewischt wird, ist meiner Meinung nach verwerflich, umsomehr das fast 2/3 aller Jugendlichen meiner Schlusszeit für das Vorgehen des Vorstands und der Fachkommission die Zeche mit ihrem ungeplanten Austritt bezahlen mussten..

Alt-Heimleiter: J. Hunziker

Freitag, 14. September 2007

Ein verwirklichter Traum scheitert!

Nach Jahren der Arbeit wird eine erfolgreiche Institution geschlossen.

Einerseits zu meiner persönliche Aufarbeitung, andererseits das Aufzeigen einer Idee willen; aber auch als Ode an eine Time-Out Institution, möchte ich hier meine Erfahrungen mit der während sechs Jahren im nahen Ausland betriebenen Krisenstation, niederschreiben. Die bewährte Krisenintervention für Jugendliche in schwierigen Lebenslagen im idyllischen, ländlichen St. Bresson, musste leider 2003 aufgegeben werden.

Mit meiner über 10-jährigen Erfahrung als Heimleiter stellte ich mit meinem Team fest, dass Krisen (Sucht, Gewalt, Delinquenz, Schul- oder Lehrverlust) der uns Anvertrauten, nicht mit einem Abbruch oder mit einer Umplatzierung zu begegnen ist, sondern dass über intensive Begleitung unsererseits, Krisen mit eigenen Ressourcen bewältigt werden. So gewinnen unsere Klienten neuen, fruchtbaren Boden unter den Füssen. Als beste Bedingung für einen Neustart im gewohnten Umfeld.

Wir suchten demnach ein geeignetes Haus mit Umschwung zum Kauf, welches wir glücklicherweise in Saint-Bresson, 120 km von Basel entfernt, fanden.
Durch den Landes- und Sprachwechsel, Distanz zum gewohnten Alltag, sowie durch die geografische Abgeschiedenheit wurden die dort platzierten ,maximal vier, Jugendlichen vor äusseren, ungünstigen Einflüssen bewahrt. Das „auf sich zurückgeworfen werden“ forderte von jedem und jeder, sich konkret mir den eigenen Schwächen auseinander zu setzen und vorhandene Stärken neu zu entdecken und auszubauen.
Diese Form von Intervention verstnad sich niemals als Strafe – vielmehr ein Puffer. Ein Puffer vor einem überforderndem Alltag und Krise. Ein „Time Out“ aus festgefahrenen Verhaltensmustern.
Ein geregelter Tagesablauf mit Arbeit (Rennovation, Hausdienst, Tiere und Garten), sowie schulischer Nachhilfe und sportliche Betätigung gehörten zum Tagesprogramm.
Ueber Leistungen, Lob und Motivation lernten unsere Schützlinge mehr und mehr Durchhaltewillen und Selbstvertrauen aufzubauen.
Die gemeinsamen, reichhaltigen und regelmässigen Essen waren ein wichtiger Bestandteil unseres pädagogischen Settings. Eine gemütliche, positive Tischatmosphäre, mit vielen guten Gesprächen wurde gepflegt.
Im Freizeitbereich wurden die Klienten mit gestalterischen Aufgaben, Spiel und sinnvollen Hobbys zu positiven Erlebnissen, in Hinblick auf innere Zufrieden- und Ausgeglichenheit. Konsumangebote wie Ausgang, TV und Video traten in den Hintergrund.
So lernten unsere Jugendlichen sich an Spiele ohne Computer wieder zu freuen, die Natur, Tiere und das Wetter als vorhandene Güter zu schätzen und zu geniessen.
Die positive Arbeit mit den jungen Menschen wurde mit Ritualen unterstützt, wie z.B. vor dem Austritt aus der Krisenstation das Suchen und bemalen eines Steines, oder das Zurücklassen eines eigenen Werkes, in Form einer speziellen Arbeit. Schwitzhütte, Traumreisen und gruppendynamische Sitzungen gehörten zum Wochenablauf.
Die regelmässigen Tagesrückblicke mit möglichst positiven Rückmeldungen, und dem Anbringen von aufbauender Kritik lernte die Jugendlichen, sich besser zu Formulieren und Selbstwerte zu entwickeln.
Intensive regelmässige Einzelgespräche mit den jungen Menschen, zielorientiertes Arbeiten, in welchen Probleme offen benannt wurden, suchen von Lösungsansätzen waren an der Tagesordung. Es hatte viel Platz für Wut, Aggressionen, Trauer und Tränen. Schwierige
Lebenssituation konnte offen auf den Tisch kommen und aufgefangen werden.
Unser Ziel war es immer wieder den uns Anvertrauten, neuen Lebensmut und Freude zu vermitteln, und eine Situation zu erarbeiten das unsere Jugendlichen wieder neu in unseren Wohngruppen „Zuhause“, in der Schweiz integriert werden konnten.
Die Aufenthaltsdauer der jungen Menschen in unserer Krisenstation betrug sich zwischen zwei und sieben Monaten - also genügend Zeit um Boden unter den Füssen zu erhalten und sich zu festigen.
In den fast sieben Jahren betreuten wir mehr als 100 Jugendliche in Krisen. Die Erfolgsquote lag bei fast 85 %, was die Qualität dieser Aussenstation selbstredend unterstrich.
Die regelmässigen, wöchentlich Teamsitzung in der Schweiz, die klaren Arbeitsaufträge an das Betreuerteam, die Ueberprüfung von gesteckten Entwicklungszielen, konnten durch die intensive Zusammenarbeit mit der Schweizer Mutter-Institution erarbeitet werden und dienten als qualitätssichernde Massnahme.
Die Wiedereinführungen verliefen schrittweise. Mit punktuellen Aufenthalten im alten, gewohnten Umfeld, schnupperten die Jugendlichen am zu bewältigenden Alltag. Für sie, eine schrittweise, selbstgetriebene und sichere Annäherung, für uns eine gute Möglihchkeit, die Verhaltensweise des Klienten zu überprüfen und dessen Wiedereinstieg möglichst optimal zu gestalten.
St.Bresson war auch für Time-Outs anderer schweizer Institutionen offen, und beherbergte ca. 10 Jugendliche aus anderen Institutionen zur Krisenbewältigung.
Leider wurde diese erfolgreich arbeitende Kriseninterventions-Station Ende 2003 durch den Aufsichtskanton zur Schliessung gezwungen.
St.Bresson könne als Krisenstation im Ausland nicht finanziert werden, und die Kosten für diesen durch die Heimvereinbarung nicht anerkannte Nebenbetrieb seien zu hoch, war die Ausführung des Fachstellen-Leiters.

Wie wurde die Krisenstation finanziert? Was bezahlten die einweisenden Behörden?

Ueber den Lotteriefond und Darlehen verschiedener Heime konnte ein Haus in Frankreich erworben werden.
Da der Aufsichtskanton den Betrieb der Krisenstation anfangs nicht finanziell unterstützen wollte, entschied sich unser Verein die Krisenstation St. Bresson als Nebenbetrieb der CH-Institution zu führen, was vom Aufsichtskanton akzeptiert wurde. Es wurde eine eigene Buchhaltung geführt, welche alljährlich im Jahresbericht zugänglich war.
So begannen wir die Krisenstation mit ausserkantonalen Jugendlichen zu belegen. Das Interesse an der neuen Platzierungsmöglichkeit war gross. In den ersten zwei Jahren wurde mit einer personellen Besetzung von ca. 240 % und einem zusätzlichen Praktikanten gearbeitet. Die Auslastung war immer gut. Platzierungen durch den Aufsichtskanton wurden
kostenlos aufgenommen.
Nach zwei Jahren zeigte sich, dass um eine adequate Krisenbegleitung anzubieten, der Mitarbeiterstab auf 400 bis 480 % und einen zusätzlichen Praktikanten erhöht werden musste.
Der Aufsichtskanton wurde angefragt an die Krisenplatzierungen einen jährlichen Beitrag zu leisten. Wir durften wir im vierten Jahr Fr. 50`000.—und im fünften Jahr Fr. 125`000.—ins Internatsbudget der CH-Institution für Krisenplatzierungen einbauen.
Ueber Spezialplatzeirungen von Nicht Heimvereinbarung anerkannten Jugendlichen (über 18 jährige, oder IV-Fälle) und nicht gruppenfähige Jugendliche konnten die Mehrkosten von St. Bresson wettgemacht werden. Korrekterweise wurden für die Spezialplatzierungen in der Schweiz (4 junge Erwachsene) ein zusätzlicher Sozialpädagoge zu 80 %, finanziert durch den Nebenbetrieb angestellt. Dieser wurde dem Externatsteam in der Schweiz zugeteilt.
Mit Einführung des Leistungsvertrages 2002 bot der Aufsichtskanton Fr. 360`000.—pro Jahr für die Krisenplatzierung in St. Bresson an im Budget einzubauen.
Die Auflage war jedoch, dass direkte Platzierungen in Bresson durch andere Kantone nur noch für Fr. 500.—pro Tag erlaubt seien. Diese Auflage war unmöglich umsetzbar, da die Krisenstation nicht der Heimvereinbarung unterstand, und somit die jeweiligen Gemeinden den vollen Tagessatz bezahlen müsste.
Ebenso wurde uns auferlegt keine Spezialplatzierungen mehr im Nebenbetrieb aufzunehmen.
Mindereinnahmen durch diese Auflagen von mindestens Fr. 250`000.—pro Jahr führten dazu, dass die qualitativ hochstehende Kriseninterventions-Stelle den Betrieb einstellen musste.
Der im 2004 erstellte 17- seitige Untersuchungsbericht der Fachhochschule Freiburg unterstrich klar, dass die Krisenstation St. Bresson unbedingt im qualitativ hochstehenden Angebot der schweizerischen Insitutition enthalten bleiben sollte.
Die Schliessung wurde trotzdem vollzogen. Dies ist absolut unverständlich umsomehr, dass in den 7 Jahren des Betriebs von St. Bresson kein Einweiser für die Internatsplatzierungen in der CH noch für die Krisenplatzierungen mehr als Fr. 350.—pro Tag brutto bezahlen musste.
Nimmt man die ca. 100 Platzierungen der Betriebszeit von St. Bresson und vergleicht die
Tageskosten mit einer geschlossen Institution wird ersichtlich, dass für die Einweiser im Laufe der Jahre, über die Führung der Krisenstation, mindestens eine Million Minderkosten entstanden sind. Abschliessend sei bemerkt, dass der Aufsichtskanton bis Ende 2002 an die Kriseninterventionen (Total Einnahmen St. Bresson 1997 – 2002 , 4,8 Millionen Franken), sage und schreibe Fr. 620`000.—beisteuerte, was knapp 15 % der Gesamtkosten bedeutet.

Ich hoffe, dass die Idee von kontrollierten Kriseninterventionen im nahen Ausland, wie in St. Bresson, wieder neu diskuktiert werden wird und dass ähnliche Projekte durch die Kantone unterstützt werden..

Würde dies eintreffen hätte sich meine Pionierarbeit trotzdem gelohnt.