Sonntag, 2. November 2008

Bericht der GPK und Gegendarstellung

Unter der Rubrik Landrat BL, Vorstösse, ist der Bericht der Geschäftsprüfungs-Kommission des Kantons , vom 21 Oktober 2008, z.H. des Landrats, vorgelegt.
Hier meine Gegendarstellung.

Gegendarstellung zum Bericht der BAZ vom 25. Oktober 2008,
(Nachspiel zu unrechtmässiger Kreditvergabe)

Dem zitierten Bericht der GPK vom 21. Oktober 2008 muss ich folgendermassen wiedersprechen. Die GPK hätte feststellen müssen, dass bereits im Jahr 2002 das Defizit
von St. Bresson nicht Fr. 250`000.--, sondern ca. Fr. 120`000.—ausmachte. Fr. 130`000.— Defizit betrafen die Internate, weshalb auch eine sofortige Anpassung des Leistungsver-
trages beantragt wurde, welcher durch die Fachstelle nicht akzeptiert wurde.
Die Vorsorgegelder 2003 wurden in den Passiven der Vereinsbuchhaltung festgehalten, bestand doch mit der zuständigen Versicherung eine Abmachung, dass diejenigen Beiträge
bis Ende Mai 2004, über die noch ausstehenden Bundesbeiträge für das Jahr 2003 beglichen würden. Wegen der seit 2001 präkeren liguiditären Situation wurden bereits im 2002
die PK Beiträge so abgetragen, was auch schriftlich mit der Versicherung vereinbart war, und wovon die Fachstelle Kenntnis hatte.
Das Verfahren gegen mich, betr. Schliessung des Betriebes St. Bresson, ohne Wissen des Vorstands, sowie die Vorwürfe der betrügerischen Buchhaltungsführung usw. wurde im März 2008 vollumfänglich eingestellt.
Die GPK stellt fest, dass die Betriebskredite nicht ordentlich ausgeschüttet wurden, jedoch keine Gelder zweckentfremdend eingestuft werden können.
Die GPK belobt den Vorstand und die zuständigen Aufsichtstellen für die saubere Arbeit die in dieser Angelegenheit gemacht wurde, und die heute gut dastehende Institution.
Die GPK erwähnt nicht, dass sie Kenntnis davon hat, dass der Vereinsvorstand im Jahre
2003 ca. Fr. 500`000.—auf ein Schwarzkonto der UBS Basel überwies, welche aus Guthaben
der Versorger, des Bundes usw., dem alten Verein gegenüber hätten gutgeschrieben werden müssen. Bei der Zahlungsunfähigkeit wurden diese Einnahmen dem Betreibungsamt vorenthalten und auf diese Weise verschiedenste Gläubiger um Ihre Guthaben geprellt.
Ebenso ist die GPK informiert, dass der Vorstand über eine Betreibung des neuen Vereins , gegenüber dem Alten Verein zusätzlich Fr. 130`000.—aus der Konkurssumme sich rückbezahlen liess.
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um Offizialdelikte, welche die GPK dem Landrat zur Kenntnis hätte bringen müssen.
Ebenso muss die GPK festgestellt haben, dass über ca. 18 Austritte innert kürzester Zeit,
im Jahre 2003, ein erneutes Defizit von über Fr. 500`000.—entstanden ist, welches dem
neuen Verein anzulasten ist. Somit stimmt die Aussage von Herr Regierungsrat Wüthrich,
man habe verhindern können, dass Jugendliche auf die Strasse gesetzt werden mussten
schlichtweg nicht.
Um die Berichterstattung offen zu gestalten, hätte die GPK auch ihr Wissen über die
unkorrekte, fristlose Entlassung sämtlicher Mitarbeiter, unter Nötigung des sofortigen Unterschreibens neuer Arbeitsverträge, teilweise zu schlechteren Bedingungen, erwähnen müssen.
Abschliessend sei gesagt, dass der alte Verein für seine pädagogische Arbeit ebenso gelobt wurde, wie die Arbeit des neue Vereins. Heute sind bei weniger Leistung, teurere Pauschalen Tatsache. Der Sinn der Intervention der Fachstelle durch Aussage von Herrn R. Broder war klar: „ Es müssen massiv Kosten eingespart werden“. Dieses Ziel wurde in keiner Weise erreicht.

Alt-Heimleiter: J. Hunziker

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